Welche Unterlagen werden für den Verkauf benötigt

Mit dem Verkauf einer Immobilie kommen auf den Eigentümer in der Regel gänzlich neue Herausforderungen zu. Ohne eine kompetente Beratung kommt er heute kaum noch aus, sind doch wichtige Entscheidungen zu treffen und einschlägige Dokumente zusammen zu tragen. Für das Erstellen eines aussagekräftigen Exposés durch den Makler ist es notwendig, Unterlagen vorzubringen, die wir im Folgenden auflisten und erläutern. Aber auch für den potentiellen Käufer und die spätere Verhandlung über den Kaufpreis sind diese Unterlagen unabdingbar:

1. Grundbuch

Das Grundbuch ist als öffentliches Register zu verstehen, in dem Eigentumsangelegenheiten verzeichnet sind. Darüber hinaus stehen Grundschulden, das heißt Belastungen, darin fest. Ein Grundbuchauszug ist für den potentiellen Käufer wichtig, um die Finanzierung zu klären und schließlich um die Angelegenheiten rund um den Kaufvertrag zu regeln. Der Grundbuchauszug gibt Auskunft über den Eigentümer der Immobilie sowie über die Grundschuld. Die Grundschuld ist auf die finanzierende Bank eingetragen.

2. Berechnung des umbauten Raumes

Der umbaute Raum ist ein anderes Wort für den Brutto-Rauminhalt, also das Raumvolumen inklusive Wand- und Deckentiefe. Die Berechnung des umbauten Raumes wird beim Immobilienverkauf zunächst für die Verkehrswertermittlung benötigt, die der Makler anfertigt. Überdies fordern die meisten Banken zur Ermittlung des Beleihungswertes die beschriebenen Maße ein.

3. Flurkarte und Lageplan

Die Flurkarte kann als Grundlage für die Aufnahme einer Liegenschaft bei der Behörde verstanden werden. Auf ihr sind alle umliegenden Grundstücke eingezeichnet. Ein Lageplan hingegen konzentriert sich auf ein Objekt (in diesem Fall das Objekt, das zum Verkauf steht) und bettet es in die Umgebung ein. Beide Dokumente sind Bestandteil der Bauunterlagen und sowohl für die Eintragung im Grundbuch als auch für die Finanzierung der Immobilie und des Grundstückes von Bedeutung.

4. Grundrisse

Grundrisse von Immobilien geben Aufschluss über die Raumverteilung. Man unterscheidet zwischen bemaßten Grundrissen und unbemaßten. Die bemaßte Variante ist in jedem Fall die bessere Wahl, weil auf dieser Grundlage die Wohnraumberechnung erfolgen kann. Überdies möchte sich der Käufer im Exposé ein Bild von der Anordnung und Größe der Zimmer machen. Der Grundriss ist Bestandteil der Bauunterlagen.

5. Energieausweis

Man unterscheidet zwischen dem Verbrauchsausweis und dem Bedarfsausweis. Der Bedarfsausweis wird anhand der Bausubstanz durch einen Sachverständigen ausgestellt. Der Verbrauchsausweis enthält die Verbrauchswerte der letzten Jahre und kann auch einfach selbst erstellt werden. Die Verbrauchswerte müssen schon in der Verkaufsanzeige aufgeführt sein. Ist ein Verbrauchsausweis noch nicht vorhanden, muss er spätestens bei einer Besichtigung dem Interessenten vorgelegt werden. Der Verbrauchsausweis bildet eine wichtige Säule bei der Ermittlung des Verkehrs- (und Beleihungs-)wertes der Immobilie. Gerade in Zeiten steigender Energiepreise und erhöhtem Umweltbewusstsein möchte der Käufer wissen, wie die energetische Beschaffenheit der Immobilie gestaltet ist.


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