Elternhaus verkaufen oder behalten: Eine oftmals emotionale Entscheidung
Veröffentlicht am 12.05.2017 in Immobilien erbenBis zum Jahr 2020 werden in Deutschland Häuser und Wohnungen im Wert von einer Billion Euro vererbt werden. Doch vielen Erben fällt die Entscheidung schwer, ob sie das Elternhaus verkaufen oder vermieten sollen.
Noch immer werden vor allem Einfamilienhäuser geerbt
Mehr als die Hälfte der Immobilien in Deutschland werden von Eltern an ihre Kinder vererbt. Doch während in der Generation der Großeltern noch mehr als 50 Prozent alleine geerbt haben, sieht es für die Generation der Babyboomer in Zukunft anders aus. Jüngsten Studien zufolge müssen demnach zwei von drei künftigen Erben damit rechnen, innerhalb der nächsten 20 Jahrzehnte das Haus der Eltern gemeinsam mit anderen zu erben. Wenn testamentarisch nichts Anderes festgelegt ist, erben die Kinder zu gleichen Teilen - oft stellt sich dann die Frage, ob man das Elternhaus verkaufen soll. Denn mehr als jeder andere Ort ist das Elternhaus mit Emotionen und Erinnerungen behaftet. Und wer das Elternhaus weder verkaufen oder vermieten möchte kommt meist nicht umhin, die Geschwister auszuzahlen - oft kann dies nur mit einem Darlehen realisiert werden.
Die Distanz zwischen den Erben und dem Haus der Eltern wächst
Bis dato befinden sich über die Hälfte aller Immobilien, die geerbt werden, in großen und mittelgroßen Städten. Nur jeder Vierte erbt eine Immobilie, die sich im ländlichen Raum befindet. Rund zwei Drittel der Erben erhalten bisher eine Immobilie, die sich mehr oder weniger in Wohnortnähe befindet, also nicht mehr als 50 Kilometer entfernt ist. Bei ca. einem Viertel befindet sich das geerbte Haus der Eltern in einer Entfernung von mehr als 100 Kilometern. Der zukünftige Trend hingegen geht dahin, dass aufgrund der gestiegenen Mobilität die Distanz zwischen dem geerbten Haus der Elternund dem Wohnsitz der Erben immer größer wird. Je weiter die Immobilie also vom eigentlichen Lebensmittelpunkt der Erben entfernt ist, umso unwahrscheinlicher ist auch eine Eigennutzung.
Jeder Vierte wohnt im geerbten Haus der Eltern - oft aus emotionalen Gründen
Während manche Erben keine besondere Gefühlsbindung an das Haus der Eltern haben, findet jeder vierte den Gedanken, das Elternhaus verkaufen oder vermieten zu müssen so traurig, dass er es lieber selbst bezieht. Die Erinnerungen an die eigene Kindheit sind daher für viele Eigennutzer eines geerbten Elternhauses denn auch einer der wesentlichen Faktoren - besonders dann, wenn sich das Haus schon seit der Generation der Großeltern oder darüber hinaus im Familienbesitz befindet.
Elternhaus verkaufen: Oft treten in einer Erbengemeinschaft Konflikte auf
Wird eine Immobilie vererbt, so kann diese von der Steuer befreit werden. Die Befreiung von der Steuer tritt allerdings nur dann ein, wenn eine Eigennutzung durch den vererbenden Elternteil bis zum Todesfall gegeben war. Wer alleine erbt, hat es naturgemäß nicht so schwer wie eine Erbengemeinschaft - denn eine geerbte Immobilie unter Geschwistern aufzuteilen ist so gut wie nie möglich. Die Lösung lautet daher meistens: Das Elternhaus verkaufen und den Erlös unter den Geschwistern zu teilen. Das funktioniert allerdings nur dann, wenn alle Geschwister den Gedanken, das eigene Elternhaus zu verkaufen, nicht allzu traurig finden. Denn oft genug gibt es ein oder mehrere Geschwisterteile, für die ein Verkauf aus emotionalen Gründen oder einem Pflichtgefühl heraus nicht in Frage kommt. In diesem Fall können die übrigen Geschwister ausgezahlt werden. Um den korrekten Verkehrswert der Immobilie zu berechnen sollte die Erbengemeinschaft dann einen anerkannten Sachverständigen beauftragen.
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