Maklerprovision – Was ist das?

Eine Maklerprovision wird fällig, wenn ein Makler tätig ist. Vor 2015 war der Interessent gezwungen, die Maklergebühr zu bezahlen. Doch mit dem Bestellerprinzip von 2015 hat sich dies in Bezug auf Vermietungen geändert. Nun muss der Besteller die Kosten für einen Makler übernehmen. Aber wann darf der Makler überhaupt eine Maklergebühr ansetzen? Laut §652 aus dem BGB kann der Makler Anspruch auf eine Maklercourtage erheben, sobald folgende Aspekte erfüllt sind:

  • Es existiert ein Maklervertrag, der die Tätigkeit des Maklers für die betroffene Person festhält.
  • Der Makler kann seine Maklertätigkeit nachweisen.
  • Am Ende der Maklertätigkeit wird ein Kauf- oder Mietvertrag abgeschlossen, wobei der Makler die Ursache für den Vertrag darstellt.
  • Der Vertrag ist rückwirkend nicht aufgrund von Mängeln unwirksam.

Beim Verkauf einer Immobilie zahlt der Käufer in der Regel eine Maklerprovision. Vor allem in Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen und Hamburg ist dies ein gängiges Verfahren. In den anderen Bundesländern ist es aber bereits Standard, dass sich Verkäufer und Käufer die Maklercourtage teilen. Die Maklerprovision wird in den meisten Fällen, 7-14 Tage nachdem der Miet- oder Kaufvertrag unterschrieben ist, fällig.

Wie wird die Maklerprovision verhandelt?

Wird eine Maklergebühr für eine Vermietung erhoben, darf diese nicht den Betrag von zwei Nettokaltmieten zuzüglich Mehrwertsteuer übersteigen. Beim Verkauf hingegen gibt es keine gesetzlichen Vorgaben für eine Maklercourtage, lediglich marktübliche Regelungen der einzelnen Bundesländer dienen als Richtlinien, um sich eine Vorstellung zu machen. Diese liegen ungefähr bei drei bis sieben Prozent des Kaufpreises und unterscheiden sich jeweils von Region zu Region. In den meisten Fällen ist eine Maklergebühr nicht verhandelbar, da diese die Kosten des Maklers deckt. Jedoch gibt es einige Ausnahmen. Ist eine Immobilie leicht zu einem guten Preis zu verkaufen bzw. vermieten, kann der Vermieter auf eine niedrigere Maklerprovision bestehen. Für den Käufer gibt es die Option bei einer Immobilie eine niedrige Maklercourtage auszuhandeln, wenn die Immobilie schwer zu verkaufen ist und der Immobilienmakler keine weiteren Kaufinteressenten hat. Jedoch liegt es am Immobilienmakler, inwieweit eine Maklerprovision verhandelt werden kann. Vor dem Vertragsabschluss haben Käufer und Verkäufer die Chance, noch einmal mit dem Immobilienmakler über die Maklercourtage zu verhandeln. Ist der Vertrag jedoch bereits unterschrieben, ist diese Chance vertan.

Fallen bei Maklerprovisionen

Achten Sie darauf, dass auch Abweichungen zu den marktüblichen Regelungen vorkommen können. Da zuerst Makler und Verkäufer miteinander verhandeln, kann es durchaus passieren, dass eine Festprovision festgelegt wird. Es gibt auch die Möglichkeit eine Zusatzprovision zu vereinbaren, die der Makler erhält, wenn ein höherer Verkaufspreis erzielt wird, als zuerst festgelegt wurde. Die Käufer sollten sich deshalb genau über die Maklergebühr informieren, um nicht am Ende mit bösen Überraschungen überrumpelt zu werden. Zudem sollten Sie berücksichtigen, dass ein Makler nicht immer einen Anspruch auf eine Maklerprovision hat. Bei der Fortführung eines Mietverhältnisses, der nicht Neutralität des Vermittlers oder bei Immobilien, die entweder öffentlich gefördert werden oder in einem preisgebundenen Wohnraum liegen, darf der Makler keine Maklergebühr erheben. Bei dem Kauf einer Immobilie kann die Maklercourtage mit dem Verkaufspreis verrechnet werden, indem der Bauträger sich die Maklergebühren im Rahmen von Betriebskosten von den Käufern bezahlen lässt. Da Notar-, Gerichtskosten und die Grunderwerbsteuer zusätzlich zu der Maklercourtage auf Sie zukommen, können die Kosten daher schnell bis zu 12% des Kaufpreises annehmen. Es kann ebenfalls eine doppelte Maklergebühr verlangt werden, wenn mehrere Makler zum Einsatz kommen und der Anspruch beider Parteien nicht reichzeitig geklärt werden kann. Deshalb informieren Sie sich immer im Vorfeld über die Maklerprovision. Der Makler steht darüber hinaus auch in der Pflicht, den Kaufinteressen über sein Widerrufs Recht zu informieren, welches 2014 gesetzlich verankert wurde. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, ist der Maklervertrag unwirksam und seine Forderung nichtig. Wenn Sie eine Maklergebühr steuerlich absetzen oder umgehen wollen, ist auch diese Hoffnung trügerisch. Die Maklerprovision kann nur mit der Steuer abgesetzt werden, wenn ein Veräußerungsgewinn erzielt wurde. Dies ist möglich, sobald die Immobilie zum Betriebsvermögen gehört und innerhalb von 10 Jahres verkauft wurde. Eine Maklercourtage kann nicht umgehen werden. Selbst wenn Ihr Partner den Kaufvertrag unterschreibt anstelle von Ihnen, hat der Makler seinen Auftrag erfüllt und kann auf seine Maklerprovision bestehen.

Wie Sie sehen, gibt es bei einer Maklergebühr viel zu beachten und man sollte sich früh genug informieren, um möglichen Problemen zu entgehen. Eine kostenlose Maklerempfehlung kann Ihnen zwar nicht bei allen Problemen helfen, jedoch finden Sie mit Ihr den richtigen Mann bzw. die richtige Frau für Ihr Anliegen.


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