Wohnungsbau im Wahlkampf: Eigenheimzulage 2.0 und Steuererleichterungen für Wohnungsunternehmen

Veröffentlicht am 11.07.2017 in Steuern

Der Erwerb von Wohnungseigentum soll vom Staat finanziell unterstützt und somit vor allem für junge Familien attraktiver und leichter machbar werden. Ende 2005 beschloss die Große Koalition aus CDU/CSU und SPD die Abschaffung der Eigenheimzulage zum 01.01.2006. Damit war – mit Ausnahmen von Übergangsregelungen für Altfälle – eine der größten Subventionen in Deutschland Geschichte, der Staat förderte den Kauf von Wohneigentum nicht länger.

Zwölf Jahre später: Im Bundestagswahljahr 2017 buhlen die Parteien um die Gunst der Wähler. Beim Kampf um Stimmen sind die klassischen Themen Steuern, Jobs, Bauen und Familie nach wie vor unverzichtbar. Und somit haben sowohl CDU/CSU als auch SPD in ihren jeweiligen Wahlprogrammen das Thema Wohneigentum behandelt – allerdings mit unterschiedlichen Ansätzen.

Doch was wollen die Parteien konkret? gute-makler.de stellt die geplanten Zuschüsse „Baukindergeld” (CDU/CSU) und „Familienbaugeld” (SPD) gegenüber.

Ein Ziel, zwei unterschiedliche Programme

Beide großen Parteien sind sich einig: Der Erwerb von Wohnungseigentum soll vom Staat finanziell unterstützt und somit vor allem für junge Familien attraktiver und leichter machbar werden. Das war es dann aber auch schon mit dem gemeinsamen Nenner. Die Gewänder, in denen die Eigenheimzulage zurückkehren soll, unterscheiden sich durchaus.

  • Baukindergeld: Die Union will jedem Erstkäufer einer Immobilie – losgelöst von dessen Einkommen – zehn Jahre lang pro Kind 1.200 Euro zahlen. Zudem soll beim Kauf der ersten Immobilie die Grunderwerbssteuer erlassen werden, die jedoch von den Bundesländern erhoben wird und somit nicht einheitlich ist.
  • Familienbaugeld: Die Sozialdemokraten wollen ausschließlich Familien mit niedrigen und mittleren Einkommen bezuschussen, zudem soll die Höhe nach Kinderanzahl gestaffelt werden. Geplant sind 8.000 Euro pro Familie mit einem Kind, weitere 6.000 für ein zweites und nochmals 6.000 Euro für ein drittes Kind. Die Grunderwerbssteuer auf Erstimmobilien soll bestehen bleiben.

Maklercourtage: Bestellerprinzip auch bei Kauf

Im Zuge der Eigenheimförderung für Familien will die SPD auch die Maklercourtage neu aufstellen: Das für Mietwohnungen geltende Bestellerprinzip soll zukünftig auch beim Kauf Anwendung finden. Da dann im Regelfall der Verkäufer die Maklerleistungen bezahlen würde, bliebe – so der Hintergrund – dem Käufer mehr Eigenkapital übrig.

Steuererleichterungen für Wohnungsunternehmen sollen Mietmarkt entspannen

Das aktuelle Recht räumt beim Neubau von Mietwohnungen lediglich die Möglichkeit ein, 50 Jahre lang jährlich zwei Prozent der Anschaffungs- und Herstellungskosten (ohne Grundstückskosten) linear steuermindernd abzuschreiben.

Das wollten CDU/CSU bereits in der auslaufenden Legislaturperiode ändern, doch die SPD spielte nicht mit. Ein neuer Anlauf soll nun nach der Wahl stattfinden: Für einen begrenzten Zeitraum soll die degressive Abschreibung auf Abnutzung wiederbelebt werden. Dann könnten Investoren vor allem während der ersten Nutzungsjahren hohe Steuervorteile erwarten: Bereits für Neubauten der Jahre bis 2005 war eine Abschreibung von vier Prozent in den ersten zehn Jahren vorgesehen, 2,5 Prozent in den darauffolgenden acht Jahren und 1,25 Prozent in weiteren 32 Jahren.


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