Kurz und bündig: Alles zum Liegenschaftskataster

Selbst Eigentümer benötigen hin und wieder Auskünfte zur Beschaffenheit des eigenen Grundstücks. Wenn sie beispielsweise ihr Grundstück verkaufen wollen, dann müssen sie im Regelfall dessen Geometrie und Maße kennen. Diese und weitere Informationen liefert das Liegenschaftskataster. gute-makler.de fasst alles Wichtige zum Liegenschaftskataster zusammen.

Kataster: Am Anfang war die Grundsteuer

Der Begriff „Kataster” leitet sich ab von dem italienischen Wort „catastro”, was so viel heißt wie Steuerregister oder Zinsregister. Während heute Kataster der Begriff ist für ein Verzeichnis gleichartiger Gegenstände – im Falle des Liegenschaftskatasters sind es Grundstücke –, war er früher tatsächlich ein Register für Steuern und Zinsen. Im 19. Jahrhundert wurde das Liegenschaftskataster zu Besteuerungszwecken eingeführt, da die Grundsteuern anhand von Landvermessungen erhoben wurden.

Allgemeines zum Liegenschaftskataster

Das Liegenschaftskataster ist ein amtliches Grundstücksverzeichnis. Es wird von der Katasterbehörde (in einigen Bundesländern auch als „Vermessungsamt” benannt) geführt. Mitunter wird das Liegenschaftskataster auch als „Vermessungstechnisches Verzeichnis” bezeichnet. Es besteht aus Katasterkarten und Katasterbüchern. Im Liegenschaftskataster sind alle Flurstücke und Gebäude in Deutschland auf der Grundlage erstellter Liegenschaftsvermessungen eingetragen. Das Liegenschaftskataster ist im Liegenschaftsrecht (Sachenrecht der Grundstücke) geregelt. Das Liegenschaftsrecht ist Ländersache. In den bundesdeutschen Flächenländern wird das Liegenschaftskataster von den in den Kreisen angesiedelten Katasterämtern geführt, während in den Stadtstaaten die Vermessungsämter der einzelnen Bezirke (Katasteramtsbezirke) verantwortlich sind.

Wozu dient das Liegenschaftskataster?

Das Liegenschaftskataster ist ein Teil der Eigentumssicherung durch das Grundbuch. Die Grundbuchordnung legt fest, dass die Grundstücke nach dem Liegenschaftskataster benannt werden müssen. Während das Grundbuch die Erfassung und Registrierung der Eigentums- und Rechtsverhältnisse regelt, wird der Teil, der das Grundstück in seiner Eigenart beschreibt, an das Liegenschaftskataster delegiert. Die Lage, die Abmessungen und die Größe eines Grundstücks fällt in die Zuständigkeit des Liegenschaftskatasters. Im Großen und Ganzen liefert der Auszug des Liegenschaftskatasters die Nachweise

  • der Grundstücksgrenzen.
  • der Planung und der Bodenordnung.
  • des Grundstücksverkehrs.

Wie ist das Liegenschaftskataster gegliedert?

Die Gliederungen erfolgen nach Gemarkungen (Gemeindebezirken), Fluren (eine Gemarkung ist in Flure unterteilt) und Flurstücke (Unterteilung der Flur in mehrere Flurstücke).

Welche Katasterbücher gibt es?

Es gibt das Flurbuch, das Liegenschaftsbuch, das Eigentümerbuch und das Namensverzeichnis. Bis auf das Liegenschaftsbuch (Grundstücksverzeichnis in Karteiform) handelt es sich tatsächlich um Buchformen. Die Inhalte und Ordnungen sind unterschiedlich.

Was ist die Katasterkarte?

Es ist ein Kartenwerk, das aus Flurkarte (Amtliche Karte im Sinne der Grundbuchordnung) und Schätzungskarte (Ergebnisse der Bodenschätzung des Finanzamts) besteht.

Wie hoch sind die Gebühren für Auszüge aus dem Liegenschaftskataster?

Das ist je Bundesland unterschiedlich. Im Allgemeinen werden Gebühren erhoben für jeden Auszug aus der Liegenschaftskarte sowie für Flurstücknachweise und Eigentumsnachweise.

Wer darf das Liegenschaftskataster einsehen?

Eigentümer können ohne weiteres das Liegenschaftskataster ihres Grundstücks einsehen. Wer nicht Besitzer der Liegenschaft ist, benötigt ein Dokument, aus dem das berechtigte Interesse an dem Grundstück hervorgeht. Um Zweifel daran auszuschließen, empfiehlt sich eine Vollmacht des aktuellen Eigentümers.


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