Alle wichtigen Unterlagen zur Immobilie

Ordnung ist das halbe Leben – hinsichtlich der Dokumente von Immobilien ist diese bekannte Redensart allemal zutreffend. Denn viele Unterlagen bleiben auch nach Jahren oder gar Jahrzehnten noch wichtig. Einige müssen im Falle des Verkaufs an den neuen Eigentümer überreicht werden, andere sind unverzichtbar für die Wertfeststellung, wiederum andere sollten jederzeit griffbereit abgelegt sein. Welche Bedeutungen die einzelnen Immobilienunterlagen haben, fasst gute-makler.de zusammen.

Diese Dokumentationen einer Immobilie gehören in den Ordner

Egal ob Sie den Verkauf Ihres Eigentums planen oder aktuell nicht vorhaben, sich von Ihrem Immobilienbesitz zu trennen: Verschiedene Unterlagen zu Ihrer Immobilie sollten Sie in einem eigens angelegten Ordner schnell zur Hand haben. Das verschafft Ihnen in vielerlei Hinsicht Sicherheit. In diesen Immobilienordner gehören auf jeden Fall:

  • Grundbuchauszug (umfasst alle Grundstücksdaten in fünf unterteilten Bereichen)
  • Lageplan (amtliches Dokument, ist Bestandteil des Bauantrags)
  • Flurkarte (vollständige Lageübersicht des Grundstücks)
  • Grundrisse (Aufteilung und Größen der Räume)
  • Bauzeichnung (detaillierte Objektbeschreibung – Nutzung, Zweck, Umfang etc.)
  • Erschließungsnachweis (dokumentiert den Erschließungsgrad des Grundstücks, u.a. Strom, Zu- und Abwasser)
  • Teilungserklärung (hält das Wohnungs- und Teileigentum gem. § 8 WEG fest)
  • Energiepass (energetische Objektbewertung – aktuell EnEV 2016)
  • Abzulassende Grundpfandrechte (Sicherungsrechte Dritter)
  • Schornsteinfegerprotokolle bzw. Abgasprotokolle (jährliche Messungen des Schornsteinfegers an Festbrennstoff-, Öl- oder Gaskessel)
  • Betriebskostenaufstellung (Kosten, die als Grundstückslasten anfallen – Müllabfuhr, Straßenreinigung, Heizung etc.)
  • Rechnungen für Modernisierung und Instandsetzung (Dachdecker, Erneuerung Heizungsanlage, neue Fenster etc.)
  • Versicherungsnachweis (Feuer)
  • Grundsteuerbescheid (objektbezogene Steuer, zugrunde liegen Beschaffenheit und Wert des Grundstücks)
  • Mietertragsaufstellung (nur bei vermieteten Verkaufsobjekten)
  • Miet- und Pachtverträge (nur bei vermieteten oder verpachteten Objekten bzw. Liegenschaften)
  • Eigentümerprotokolle bzw. WEG-Protokolle (vom Eigentümer und Versammlungsleiter unterschriebene Protokolle von Eigentümerversammlungen)
  • Wohngeldabrechnungen (individuelle Abrechnungen der geleisteten Wohngeldzahlungen der Eigentümer einer Wohngemeinschaft)

Diese Unterlagen sind erforderlich für die Wertermittlung einer Immobilie

  • Für alleinstehendes Haus: Grundbuchauszug, Grundrisse, Bauzeichnung, Baubeschreibung, Energiepass.
  • Für Doppel- und Reihenhäuser: wie vor zuzüglich Teilungserklärung und WEG-Protokolle.
  • Für Wohnung: Grundbuchauszug, Grundrisse, Energiepass, Teilungserklärung, WEG-Protokolle, Wohngeldabrechnung.

Diese Unterlagen müssen beim Immobilienverkauf dem Notar vorliegen

  • Für Haus: Grundbuchauszug, Grundrisse, Bauzeichnung, Baubeschreibung, Energiepass, Flurkarte, abzulassende Grundpfandrechte, Versicherungsnachweis.
  • Für Wohnung: Grundbuchauszug, Grundrisse, Energiepass, Teilungserklärung, WEG-Protokolle, Wohngeldabrechnung, abzulassende Grundpfandrechte.

Diese Unterlagen müssen bei der Objektübergabe dem neuen Eigentümer ausgehändigt werden

  • Für Haus: Grundbuchauszug, Grundrisse, Bauzeichnung, Baubeschreibung, Energiepass, Flurkarte, abzulassende Grundpfandrechte, Lageplan, Schornsteinfegerprotokolle Versicherungsnachweis.
  • Für Wohnung: Grundbuchauszug, Grundrisse, Energiepass, Teilungserklärung, WEG-Protokolle, Wohngeldabrechnung, abzulassende Grundpfandrechte, Grundsteuerbescheid, Schornsteinfegerprotokolle, Rechnungen Modernisierung und Instandsetzung.

Der Tipp von gute-makler.de: Aller guten Dinge sind zwei

Am besten, sie fertigen von allen Unterlagen, die Sie in Ihrem Immobilienordner ablegen, eine Kopie. Legen Sie alle Kopien in einem zweiten Ordner ab, den Sie ebenso strukturieren wie den Ordner mit den Originalunterlagen. Dann haben Sie immer eine Kopie zur Hand, sollte ein Original verloren gehen, oder können die Kopien an Kaufinteressenten rausgeben, ohne sich von den Originalen trennen zu müssen.


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