Der Lageplan: Ein Muss für jeden Bau

Keine Grundstücksbebauung und keine wesentliche Gebäudeveränderung ohne Lageplan. Weshalb eigentlich? gute-makler.de erklärt den Lageplan.

Was genau ist der Lageplan?

Der Lageplan (offiziell: Amtlicher Lageplan) ist ein wichtiger Bestandteil der Bauvorlagen. Also jener Unterlagen, die zum Bauantrag oder zu anderen bauordnungsrechtlichen Anträgen erforderlich sind. Er dokumentiert sowohl den rechtlichen als auch den tatsächlichen Bestand am Baugrundstück und die wesentlichen Inhalte der Neubauplanung mitsamt den Abstandflächen.

Wozu wird der Lageplan benötigt?

Der Lageplan ist die erste Bauvorlage für den städtebaulichen Vorbescheid, für das Bauanzeigeverfahren und für die Baugenehmigung. Er bildet eine Voraussetzung für das Baugenehmigungsverfahren – was die für den Lageplan häufig verwendete Bezeichnung „Lageplan zum Bauantrag” erklärt. Der Lageplan ist immer dann erforderlich, wenn a) auf dem Baugrundstück eine Baulast liegt, b) eine Überbauung vorliegt oder c) die exakten Grenzverläufe des Grundstücks unklar sind.

Welche Inhalte hat der Lageplan?

Die Inhalte des Lageplans regelt die Baulagenverordnung. Da die Baulagenverordnung Ländersache ist, ist der Lageplaninhalt von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Bundesländerübergreifend wird auf dem Lageplan dargestellt:

  • Lage des Grundstückes zur Nordrichtung
  • Bezeichnung des Baugrundstücks
  • Größe und Höhenlage des Baugrundstücks
  • Flurstücknummer und Flurstückgrenzen des Grundstücks
  • Eigentümerangaben
  • Bebauungsplan oder Satzungen über das Grundstück
  • Erlaubte Art und Nutzung
  • Überbaubare und nichtüberbaubare Grundstücksflächen
  • Flächen auf dem Grundstück, die von Baulasten oder ähnlichem betroffen sind
  • Bezeichnung der benachbarten Grundstücke
  • Angrenzende öffentliche Verkehrsflächen
  • Vorhandene bauliche Anlagen

Woher stammen die Informationen auf dem Lageplan?

Der Lageplan entsteht auf der Grundlage

  1. der beim Katasteramt archivierten amtlichen Vermessungsunterlagen.
  2. eigener örtlicher Aufnahme der Geländesituation des Baugrundstücks.
  3. der Einarbeitung der planungsrechtlichen und baurechtlichen Festlegungen der Planungs- und Baubehörden.

Wer fertigt den Lageplan an?

Zunächst fertigt ein Architekt oder Planer zu Planungszwecken einen Vorplan (auch Vorabzug) an. Nachdem die Planungen abgeschlossen sind, wird der Lageplan im Maßstab von 1:200 angefertigt. Das geschieht durch einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur. Erst durch dessen Beurkundung mit Siegel und Unterschrift wird der Lageplan zum Amtlichen Lageplan.

Was kostet ein Amtlicher Lageplan und wo ist er erhältlich?

Die Kosten sind in den Vermessungsgebührenordnungen der Bundesländer festgelegt. Diese Verordnungen sind sowohl für den öffentlich bestellten Vermessungsingenieur als auch für den Bauherrn bindend. Der Amtliche Lageplan ist analog als Druck oder auch in digitaler Form beim Katasteramt bzw. beim Vermessungsamt erhältlich.


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