Ratgeber Hausverkauf: Risikofrei und zügig zum besten Preis verkaufen

Veröffentlicht am 21.09.2017 in Kauf und Verkauf einer Immobilie

Der Verkauf einer Wohnimmobilie ist ein komplexes Unterfangen, das von der optimalen Vorbereitung bis zum finanzierungsgesicherten Kauf des solventen Käufers aus vielen verschiedenen Prozessen besteht. Insbesondere für den Privatverkäufer ist der Verkauf häufig eine langwierige Angelegenheit, die viele Risiken birgt. Die Frage, ob ein erfahrener und qualitätsgeprüfter regionaler Makler nicht die bessere Wahl wäre anstatt den Verkauf auf eigene Faust anzugehen, sollte sich jeder Eigentümer stellen.

Präsentation und Vermarkung: Ganz auf die richtige Zielgruppe zuschneiden

Von der Zweizimmerwohnung für Singles bis hin zum Einfamilienhaus für junge Familien: Jede zum Verkauf stehende Immobilie hat ihre Zielgruppe. Also Interessenten, für die diese Immobilie ganz besonders in Frage kommt. Das Entscheidende ist, diese Zielgruppe vorab zu definieren. Denn nur wenn klar ist, an welche Interessentengruppe man sich mit der Verkaufsimmobilie wenden möchte, findet man den zur Immobilie passenden Käufer. Und nur der passende Käufer ist bereit, den bestmöglichen Preis zu bezahlen – denn schließlich betrachtet er die Immobile als „wie für ihn gemacht”. Wurde hingegen die Präsentation und Vermarktung - Exposé, Fotos, Beschreibung, Online-Portale, Print-Medien, Herrichtung innen und außen etc. - der Immobilie nicht exakt auf die Zielgruppe zugeschnitten und somit an den besonders interessanten Käufern vorbei präsentiert, ist es später kaum noch möglich, sie zum bestmöglichen Preis zu verkaufen.

Alle wichtigen Dokumente zur Hand

Jeder tatsächliche Kaufinteressent möchte vorab so viel wie möglich über die Immobilie erfahren. Daher sollte rechtzeitig ein Ordner mit allen wichtigen Immobilienunterlagen angelegt werden. Übrigens: Es empfiehlt sich, einen solchen Immobilienorder grundsätzlich griffbereit zu haben – ob anstehender Verkauf oder nicht.

Objektbesichtigung: die Emotionen nicht unterschätzen

Der erste Käufer Interessent steht wie vereinbart vor der Haustür, um sich das Objekt anzusehen. Führt der Verkäufer die Besichtigung selbst durch oder ist er – sofern ein Makler die Hausbesichtigung leitet – anwesend, ist das häufig für alle Beteiligten schwierig. Für den Verkäufer deshalb, weil er emotionell befangen ist, denn die Immobilie ist ein Ort voller Erinnerungen, den man sich nicht klein reden lassen möchte. Für den Interessenten, weil er mit dem Eigentümer häufig nicht auf Augenhöhe sprechen kann, denn kritische Anmerkungen und Fragen oder auch unüberlegte Bemerkungen werden vom Verkäufer rasch persönlich genommen. Und für den Makler, weil aufgrund der Situation „Verkäufer trifft auf Käufer” seine führende Rolle als Verkaufsprofi und Interessenvermittler geschwächt wird. Spätestens an diesem Punkt des Immobiliengeschäfts sollte jeder Eigentümer sich kritisch fragen, ob er sich die lückenlose Vorbereitung und emotionslose Durchführung der Objektbesichtigung wirklich zutraut.

Käufer gefunden – doch ist die Finanzierung wirklich gesichert?

Immer wieder kommt es vor, dass Immobiliengeschäfte in letzter Sekunde platzen. Der häufigste Grund dafür sind nicht gesicherte Finanzierungen. Das ist umso ärgerlicher, da vor allem für Privatverkäufer die Käufersuche häufig eine Menge Zeit gekostet hat. Der Vorteil vieler Qualitätsmaklern, die seit Jahren am regionalen Markt tätig sind: sie haben in ihren Karteien vorgemerkte und bonitätsgeprüfte Interessenten für die verschiedensten Immobilientypen, so dass sie schnell den passenden und finanzierungsgesicherten Käufer präsentieren können.

Kurz vor dem Ziel: Die Erfordernis und Aufgaben des Notars

Sind alle Hürden genommen und Verkäufer und Käufer haben beim Immobiliengeschäft Einigkeit erzielt, geht’s zum Notar. Der wird vom Makler bzw. bei Privatverkäufen vom Verkäufer beauftragt. Der Makler setzt den Entwurf eines Kaufvertrags auf, den beide Parteien erhalten und sichten. Der Entwurf wird dann entweder nachgebessert oder für von den am Verkauf beteiligten Personen freigegeben, so dass ein Termin für die notarielle Beurkundung des Vertrags vereinbart wird. Nachdem der Kaufvertrag unterschrieben ist, übernimmt der Notar dessen Abwicklung. Unter anderem beantragt er Grundbucheinträge und -löschungen, überwacht Zahlungen und sorgt dafür, dass nach der vollständigen Zahlung der Immobilie der Käufer als neuer Eigentümer im Grundbuch steht.

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